Lizenzvertrag und Lizenzgesuche

Lizenzvertrag
Für die Vermarktung von Produkten mit der Knospe durch Verarbeitungs- und Handelsunternehmen ist ein gültiger Lizenzvertrag mit Bio Suisse notwendig. Der Lizenzvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Lizenzgebers (Bio Suisse) und Lizenznehmers (Verarbeitungs- oder Handelsbetrieb). Die zur Vermarktung mit der Knospe lizenzierten Produkte sind im Anhang zum Lizenzvertrag aufgeführt.

Lizenzgesuch für Knospe-Produkte
Das Recht zur Vermarktung mit der Knospe ist bei Bio Suisse für jedes Produkt in Form eines schriftlichen Lizenzgesuches zu beantragen. Im Lizenzgesuch hat der Gesuchsteller die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien und Weisungen darzulegen. Dies geschieht durch das Offenlegen von Rezeptur, Herstellungsbeschrieb und weiteren Angaben zum Produkt. Der Antrag ist mit dem Formular Lizenzgesuch für Knospe-Produkte einzureichen.
Bio Suisse prüft das Lizenzgesuch auf Übereinstimmung mit den Richtlinien. Ist eine Interpretation der Richtlinien notwendig, so entscheidet die Markenkommission Verarbeitung und Handel (MKV) über das Lizenzgesuch.

Bevor ein Produkt lanciert werden kann, werden insbesondere folgende Punkte überprüft:

  • Entsprechen die Rezeptur und die Verarbeitung den Bio Suisse Richtlinien und Weisungen?
  • Wird das Produkt dem Anspruch an schonende Verarbeitung gerecht?
  • Wird die Separierung der Bioprodukte im Verarbeitungsbetrieb gewährleistet?
  • Wie wird die Rückverfolgbarkeit gesichert?
  • Ist der minimale Einsatz von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen gewährleistet?

Lizenzgesuche sollten Sie so früh wie möglich bei Bio Suisse einreichen: Qualitätssicherung bei Bio Suisse beginnt lange vor der eigentlichen Rezept- und Verfahrenskontrolle. Weiterhin sorgen wir mit einem Gut zum Druck für einen einheitlichen Markenauftritt auf Verpackungen.
Für Ihre Anträge stehen Ihnen unter Vorlagen und Formulare eine Reihe von Dokumenten zur Verfügung.

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