Was es braucht, dass ein Produkt als biologisch bezeichnet werden darf, regelt in der Schweiz die Bio-Verordnung. Sie schreibt vor, dass ein Betrieb, der Bioprodukte importiert, produziert, verarbeitet, lagert oder vertreibt von einer staatlich anerkannten Zertifizierungsstelle kontrolliert und zertifiziert wird. Die von Bio Suisse anerkannten Kontroll- und Zertifizierungsstellen sind auf der rechten Seite aufgeführt.
Diese Zertifizierungsorganisationen stellen die Zertifikate für die nach Bio Suisse Richtlinien zertifizierten Produkte aus. Das Zertifikat allein berechtigt noch nicht zur Vermarktung von Knospe-Produkten. Die Knospe darf vom Hersteller jedoch nur verwendet werden, wenn dieser einen Lizenzvertrag mit Bio Suisse abgeschlossen hat und die Knospe-Urkunde vorweisen kann, die er als Vertragspartner von Bio Suisse erhält.
Wollen Sie einfach Bioprodukte herstellen ohne diese mit der Knospe auszuzeichnen, brauchen Sie keinen Vertrag mit Bio Suisse. In diesem Fall genügt ein Kontroll- und Zertifizierungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Zertifizierungsstelle.
Im Ausland arbeitet Bio Suisse mit lokalen staatlich anerkannten Inspektions- und Zertifizierungsstellen zusammen. Weitere Informationen bietet die Website international.bio-suisse.ch