Das Recht zur Benützung der Schutzmarke «Knospe» durch Dritte kann nur durch einen Vertrag erworben werden. Für den Schlachtviehhandel braucht es einen Lizenzvertrag zwischen Handelsbetrieben und Bio Suisse. Dieser Vertrag ist gebunden an eine Kontrolle und Zertifizierung nach den Bio Suisse Richtlinien.
- Gebührenordnung zum Knospe-Lizenzvertrag: Branchenregelung Schlachtviehhandel (Lebendtiere)
- Tarifblatt Knospe-Schlachttiere
- Lizenzgesuchsformular für Knospe-Schlachtviehhandel
- Dispoanforderung Transporteur
- Begleitdokument für Klauentiere
- Reglement zweckgebundene Mittel Knospe-Schweine
- Reglement zweckgebundene Mittel Knospe-Rindvieh und -Lämmer