Das Recht zur Verwendung der Schutzmarke «Knospe» im Schlachtviehhandel wird durch einen Lizenzvertrag zwischen Handelsbetrieben und Bio Suisse geregelt. Voraussetzung ist eine Kontrolle und Zertifizierung nach den Bio Suisse Richtlinien.
Die massgeblichen und verbindlichen Regelungen zu Transport und Rückverfolgbarkeit von Knospe-Schlachttieren sind in den Bio Suisse Richtlinien Teil III – Verarbeitung und Handel, Kapitel «Fleisch und Fleischerzeugnisse», Abschnitt «Allgemeine Anforderungen» festgehalten.