Ausnahmebewilligungen

Welche Arten von Ausnahmebewilligungen gibt es bei Bio Suisse?

  • Kategorie 1: Eine Zutat ist nicht in Knospe-Qualität verfügbar
  • Kategorie 2: Ein Verarbeitungshilfsstoff/Zusatzstoff/Verarbeitungsverfahren ist nicht zugelassen
  • Kategorie 3: Ein Verpackungsmaterial ist nicht zugelassen
  • Kategorie 4: Aufbrauchen von Produkt-Etiketten oder von gedrucktem Verpackungsmaterial
  • Kategorie 5: Ich habe/brauche keinen Vertrag mit einer Schädlingsbekämpfungsfirma
  • Kategorie 6: Sonstige Vermarktungsfreigaben

Die genauen Vorgaben zu den einzelnen Kategorien finden Sie im KRITERIENKATALOG ZUR ERTEILUNG VON AUSNAHME BEWILLIGUNGEN

So kommen Sie zur Ausnahmebewilligung

Bitte stellen Sie das Gesuch so früh wie möglich, da eventuell weitere Abklärungen mit anderen Bereichen oder Stellen nötig sind. 

Für Anträge der Kategorie 1: Weiter zu Schritt 1 und die Kriterien überprüfen.

Für Anträge der Kategorien 2, 3, 4, 6: Bitte direkt den Kontakt mit dem zuständigen Fachspezialisten suchen.

Für Anträge der Kategorie 6 stehen folgende Formulare zur Verfügung:

 

  • Der Einsatz der Bio-Zutat darf 25 % (bezogen auf die landwirtschaftlichen Zutaten) nicht übersteigen. Eine Möglichkeit wäre auch das Mischen von Knospe-Ware und Bio-Ware.
  • Mögliche Lieferanten können über die Portale der Zertifizierungsstellen unter «Produktsuche» gefunden werden.
  • Es müssen schriftliche Absagen der Lieferanten vorliegen (diese sollten nach Möglichkeit eine Einschätzung zur nächte Verfügbarkeit und den Grund der Nichtverfügbarkeit beinhalten).
  • Die Geschäftsstelle kann eventuell helfen weitere Lieferanten zu finden.

Zur Unterstützung oder zur Klärung von Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fachspezialisten.

Sind alle Kriterien erfüllt kann hier der Antrag heruntergeladen werden.

Den Antrag vollständig ausfüllen:

  • genaue Bezeichnung des Rohstoffes (z.B. Zwiebel getrocknet und gemahlen)
  • geschätzte Menge und Dauer bis zur Wiederverfügbarkeit des Rohstoffes
  • Nennung der betroffenen Produkte (gemäss Anhang zum Lizenzvertrag) mit Angabe der Anteile im Endprodukt und der landwirtschaftlichen Zutaten.
  • Bio-Zertifikat des Herstellers und Produktspezifikation der Zutat

 

Alle Unterlagen bitte mit dem Betreff "Antrag auf Ausnahmebewilligung" per Mail an verarbeitung@bio-suisse.*ch einreichen.

 

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