Die Antragserstellung erfolgt gemeinsam von Lizenznehmer und Fachspezialist an der Geschäftsstelle.
In einem ersten Schritt klärt der Fachspezialist ab, ob dieses Thema oder ein ähnliches schon einmal behandelt wurde und kann dann ggf. eine Rückmeldung zum Ablehnungsgrund oder eine Einschätzung zur Haltung der MKV geben. Zusätzlich kann der Fachspezialist Rückfragen stellen, Unterlagen einfordern und Abklärungen beauftragen. So soll sichergestellt werden, dass die Markenkommission ein vollständige Dossier erhält und das Thema ganzheitlich diskutieren kann.
Hier finden Sie den Kontakt zu Ihrem Fachspezialisten
Da die Markenkommission sich aus externen Mandatsträgern zusammensetzt (keine Bio Suisse Mitarbeiter) ist es zwingend erforderlich, dass die Themeneinreichung zwei Wochen vor dem Kommissionstermin vollständig vorliegt. Nur so kann gewährleistet werden, dass genügend Zeit für das Traktandum eingeplant wird und ggf. noch Rückfragen vor dem Besprechungstermin gestellt werden können.