Die Verarbeitungsgrundsätze in Teil III der Bio-Suisse-Richtlinien bilden die Grundlage für die Verarbeitung von Knospe-Produkten.
Sie werden von der Delegiertenversammlung verabschiedet und sind zu Beginn von Teil III aufgeführt sowie durch einen grünen Balken gekennzeichnet.
Die produktspezifischen Weisungen bauen auf diesen Grundsätzen auf und regeln die technische Umsetzung. Die Verarbeitungsgrundsätze gelten dabei stets als zentrales Beurteilungskriterium und müssen bei der Herstellung und Beurteilung von Knospe-Produkten immer berücksichtigt werden.
Nachfolgend sind die wichtigsten Verarbeitungsgrundsätze zusammengefasst: