Die Markenkommission Verarbeitung und Handel (MKV) unterstützt den Vorstand und die Geschäftsstelle von Bio Suisse in der Auslegung und Weiterentwicklung der Richtlinien im Bereich der Verarbeitungsprozesse, den zugelassenen Zutaten, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, sowie dem Handel mit Knospe-Ware. Neben der Richtlinienarbeit ist die MKV dafür verantwortlich, der Geschäftsstelle und den Kontroll- und Zertifizierungsstellen die notwendigen Vorgaben zur Verfügung zu stellen, um eine einheitliche Anerkennung, Kontrolle und Zertifizierung zu ermöglichen. Sie arbeitet Weisungen und das Sanktionsreglement für die Zertifizierung aus, bearbeitet Präzedenzfälle und erlässt Vorgaben. Sie überwacht den Zertifizierungsprozess und ist ein Organ der Qualitätssicherung.
Wer ist die MKV?
Zusammensetzung der MKV
- Sabine Hegglin, Präsidentin
- Bettina Holenstein, Stlv. Präsidentin
- Sonja Maurer, Mitglied
- Clemens Rüttimann, Mitglied
- Robert Spiess, Mitglied
- Daniel Schillinger, Mitglied
- Ivraina Brändle, Mitglied
- Urs Vollmer, Mitglied
- Patrick Gehrig, Mitglied
Aufgaben der Markenkommission Verarbeitung und Handel
Die Markenkommissionen Verarbeitung und Handel (MKV) ist zuständig für die Auslegung und Weiterentwicklung der Richtlinien und Weisungen. Die Mitglieder der Markenkommissionen werden vom Vorstand gewählt.
Die MKV ist zuständig für:
1. Entscheidungen zu RL-Auslegung
z.B. ist ein Verfahren/Rohstoff, welcher noch nicht in den Richtlinen zugelassen ist mit den Grundsätzen von Bio Suisse vereinbar.
2. Entscheidungen zu RL-Änderungen
z.B. aufgrund gesetzlicher Änderungen (Lockerung der Bio-Verordnung); kann dies für Bio Suisse übernommen werden, oder muss eine Knospe-Regelung erarbeitet werden.
3. Entscheidungen zu Ausnahmebewilligung
generell ist die Zuständigkeit von Ausnahmebewilligungen immer bei der Markenkommission, lediglich die Entscheidung bei Anträgen mit geringen Auswirkungen wird teilweise an die Geschäftsstelle delegiert (z.B. für Bio-Zutaten <10 %).