Lizenzgesuche einreichen

Bio Suisse stellt hohe Anforderungen an Knospe-Produkte – von der Rohstoffproduktion über die Verarbeitung bis hin zu Verpackung und Etikettierung. Diese Anforderungen werden im Rahmen des Lizenzgesuchs geprüft.

So wird man Knospe-Lizenznehmer - für Erstantragssteller

Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Erstantrag zur Knospe-Lizenz bei Bio Suisse.

Machen Sie sich zunächst mit den aktuellen Bio-Suisse-Richtlinien vertraut. Die Anforderungen an Verarbeitung und Handel sind in Teil III geregelt.

Inhalt der Richtlinien (Teil III):

  • Kapitel 1: Allgemeine Anforderungen
  • Kapitel 2 ff.: Produktspezifische Weisungen

Kapitel 1 sowie die produktspezifischen Weisungen gemäss Kapitel 2 ff. sind für die Herstellung und Beurteilung von Produkten massgebend.

Hinweis zur Aktualität 

Die Richtlinien werden jährlich aktualisiert. Änderungen treten jeweils per 1. Januar in Kraft und werden frühzeitig im Magazin Bio aktuell kommuniziert. Auf unserer Homepage ist stets die aktuell gültige Version verfügbar.

Knospe-Zutaten finden

  • Hier finden Sie Lieferanten für Knospe-Produkte und Knospe-Zutaten.

Bei Fragen können Sie jederzeit die zuständigen Fachspezialist:innen kontaktieren.

Stellen Sie alle Angaben zu Rezeptur und Verarbeitungsprozessen vollständig und übersichtlich für Ihr Lizenzgesuch zusammen.

Tragen Sie die Angaben direkt im Lizenzgesuchsformular ein. Detaillierte Prozess- oder Ablaufbeschreibungen können zusätzlich separat eingereicht werden.

Hinweise zur Umsetzung:

Alle Vorgaben sind in den Positivlisten aufgeführt – bitte vor dem Ausfüllen des Gesuchs sorgfältig prüfen. 

Bei nicht vollständiger Konformität oder Fragen steht der bzw. die zuständige Fachspezialist:in zur Beratung zur Verfügung.

Vor der Anmeldung bei Bio Suisse ist eine Anmeldung bei einer anerkannten Kontrollstelle erforderlich.

Die Liste der aktuell anerkannten Kontrollstellen finden Sie hier.

Sobald Sie die Anmeldebestätigung der Kontrollstelle erhalten haben, halten Sie diese bitte bereit – sie wird für die Anmeldung bei Bio Suisse benötigt.

Bitte senden Sie Ihr vollständiges Lizenzgesuchsdossier per E-Mail an verarbeitung@bio-suisse.*ch 

Das Lizenzgesuchsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:

Erforderliche Unterlagen:

Falls zutreffend zusätzlich:

  • Spezifikation: für alle Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe ohne Knospe-Qualität
  • Bio-Zertifikat: für alle Zutaten in Bio-Qualität
  • Gentechnik-Ausschluss / Zusicherung zur Einhaltung des Gentechnikverbotes (für Zutaten mit hochgestelltem X in den Richtlinien): Nachweis mittels Betriebsmittel-Datenbank, Zusicherungserklärung gemäss Verordnung (EU) Nr. 2018/848 idgF oder gleichwertiger Firmenbestätigung gemäss (EU) 2018/848 bzw. (EG) Nr. 1829/2003.
  • Fragebogen Milchprodukte-Herstellung (beim ersten Antrag mit Milchbezug)
  • Fragebogen Käse (bei jedem entsprechenden Gesuch beizulegen)
  • Bestätigung zu Räucherholz / Holz für Holzofenbrot: Bestätigung, dass das Holz unbehandelt ist und von einer in der Schweiz heimischen Holzart stammt.

Bio Suisse prüft Ihr Lizenzgesuch. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie den Lizenzvertrag. Bitte unterzeichnen Sie den Vertrag und senden Sie diesen per E-Mail an verarbeitung@bio-suisse.*ch zurück.

Nach Eingang des unterzeichneten Vertrags leiten wir Ihr Dossier umgehend an die zuständige Kontrollstelle weiter.

 

 

Nach erfolgreicher Zertifizierung und Lizenzierung können Sie Ihre Knospe-Produkte vermarkten.

Zusätzliches Produkt lizenzieren – für bestehende Lizenznehmer

Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess zur Lizenzierung eines zusätzlichen Knospe-Produkts.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt den aktuellen Bio Suisse Richtlinien entspricht.

  • Hier finden Sie Lieferanten für Knospe-Produkte und Knospe-Zutaten

Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Fachspezialist:innen im Team Verarbeitung & Handel jederzeit gerne zur Verfügung.

Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an verarbeitung@bio-suisse.*ch 

Falls zutreffend:

  • Spezifikation: für alle Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe ohne Knospe-Qualität
  • Bio-Zertifikat: für alle Zutaten in Bio-Qualität
  • Gentechnik-Ausschluss / Zusicherung zur Einhaltung des Gentechnikverbotes (für Zutaten mit hochgestelltem X in den Richtlinien): Nachweis mittels Betriebsmittel-Datenbank, Zusicherungserklärung gemäss Verordnung (EU) Nr. 2018/848 idgF oder gleichwertiger Firmenbestätigung gemäss (EU) 2018/848 bzw. (EG) Nr. 1829/2003.
  • Fragebogen Käse (bei jedem entsprechenden Gesuch beizulegen)
  • Bestätigung zu Räucherholz / Holz für Holzofenbrot: Bestätigung, dass das Holz unbehandelt ist und von einer in der Schweiz heimischen Holzart stammt.
  • Druckreife Etikette - Bei Etikettenänderungen (kann nachgereicht werden; Freigabe gemäss Bio-Suisse-Richtlinien zur Kennzeichnung vor Druck und Verkauf erforderlich – siehe Kennzeichnung)

Bio Suisse prüft Ihren Antrag. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie einen Freigabebrief, und wir leiten Ihr Dossier umgehend an die zuständige Kontrollstelle zur Zertifizierung weiter.

Ihr Antrag wurde erfolgreich zertifiziert und lizenziert? Dann steht der Vermarktung Ihrer Knospe-Produkte nichts mehr im Weg!

Produktänderung freigeben lassen - für bestehende Lizenznehmer

Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess zur Freigabe einer meldepflichtigen Produktänderung.

Rezepturänderungen müssen in schriftlicher Form und mittels Lizenzgesuchsformular bei Bio Suisse unter verarbeitung@bio-suisse.*ch  eingereicht werden. 

Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Änderungen der Handelsbezeichnung
  • Änderung der Artikelnummer
  • Modifikationen in der Verarbeitung oder den Prozessen
  • Änderung des Herstellungsortes
  • Änderung des Lohnverarbeiters
  • Anpassungen in der Rezeptur (z. B. neue Zutat oder Veränderung der Zusammensetzung, neue Zusatzstoffe)
  • Änderungen des Verpackungsmaterials
  • Änderung der Verpackungsgrösse

Bio Suisse prüft Ihren Antrag. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie einen Freigabebrief, und wir leiten Ihr Dossier umgehend an die zuständige Kontrollstelle zur Zertifizierung weiter.

Ihr Antrag wurde erfolgreich zertifiziert und lizenziert? Dann steht der Vermarktung Ihrer Knospe-Produkte nichts mehr im Weg!

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